Maftei Dienstleistungen

16. September 2026

Winterdienst-Pflichten in Neumünster: Was Hauseigentümer wissen müssen

Sobald der erste Schnee fällt, stellt sich für viele Haus- und Grundstückseigentümer die gleiche Frage: Wer muss eigentlich räumen und streuen – und bis wann? Die sogenannte Räum- und Streupflicht ist in Deutschland grundsätzlich Sache der Gemeinde, wird aber durch die örtliche Straßenreinigungssatzung meist auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen.

Das bedeutet in der Praxis: Als Eigentümer oder Vermieter sind Sie in der Regel dafür verantwortlich, dass der Gehweg vor Ihrem Grundstück sicher begehbar ist. Bei vermieteten Objekten kann diese Pflicht per Mietvertrag oder Hausordnung an einen Hausmeisterdienst oder die Mieter weitergegeben werden – schriftlich und nachweisbar, das ist wichtig im Schadensfall.

Zeiten: Üblich ist eine Räum- und Streupflicht werktags etwa zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen beginnt sie häufig etwas später. Die genauen Uhrzeiten legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Satzung fest – im Zweifel lohnt sich ein Blick in die Satzung der Stadt Neumünster oder eine kurze Nachfrage beim Ordnungsamt.

Was gehört zum Winterdienst? Dazu zählen das Räumen von Schnee auf Gehwegen, das Abstreuen bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt oder Granulat) sowie das erneute Nachstreuen, wenn es während des Tages erneut glatt wird. Reines Salzstreuen ist in vielen Kommunen eingeschränkt oder nur bei extremer Glätte erlaubt – auch das regelt die örtliche Satzung.

Haftung: Wird die Räum- und Streupflicht vernachlässigt und es passiert ein Unfall, haftet grundsätzlich derjenige, der zur Räumung verpflichtet war – im schlimmsten Fall mit weitreichenden finanziellen Folgen. Gerade bei mehreren Mietparteien oder Gewerbeflächen lohnt sich daher ein zuverlässiger, dokumentierter Winterdienst.

Wir übernehmen den Winterdienst für Privatgrundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte in Neumünster und Umgebung – inklusive frühmorgendlicher Räumung vor der Stoßzeit und Streuen nach Bedarf. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und müssen sich um nichts kümmern.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genauen Pflichten ergeben sich aus der jeweiligen kommunalen Satzung und dem individuellen Mietverhältnis.

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